Das Verbot von Einwegplastik bringt zahlreiche Veränderungen für die Gastronomie mit sich. Wir verraten dir, wie Zuckerrohr, Pappe oder Bambus abschneiden.
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Mehrwegpflicht für die Gastronomie
Pfand- und Mehrwegsysteme statt Verpackungsmüll: Was die Verpackungsnovelle für den Außer-Haus-Verkauf bedeutet
Weniger Müll, mehr Nachhaltigkeit: Ab 2023 gilt laut Verpackungsgesetz eine Mehrwegpflicht für die Gastronomie. To-go-Gerichte müssen dann auch in umweltfreundlichen Mehrwegverpackungen angeboten werden. Das Verfahren erscheint zunächst aufwendig, letztendlich bringt die Gesetzesänderung aber auch für Gastronomen zahlreiche Vorteile mit sich. Welche das sind und was es bei der Umsetzung der Mehrwegpflicht zu beachten gilt, erfährst du auf gastro-marktplatz.de.
Mehrwegpflicht: die Neuerungen auf einen Blick
Jeden Tag verursachen Take-away-Speisen rund 770 Tonnen Verpackungsmüll. Hinzu kommen fast drei Milliarden Einwegbecher im Jahr. Angesichts der Klima- und Energiekrise sind das keine guten Nachrichten. Um den anfallenden Verpackungsmüll einzudämmen und sowohl die Umwelt als auch Entsorgungsunternehmen zu entlasten, setzt die deutsche Bundesregierung nicht nur auf den mündigen Endverbraucher. Auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit nimmt die Politik nun auch Gastronomie-Betriebe in die Verantwortung.
Nach dem Verbot von Einwegplastik und Strohhalmen im Jahr 2021 gilt ab dem 1. Januar 2023 zusätzliche eine Mehrwegpflicht. To-go-Verpackungen für Take-away-Speisen und Getränke müssen dann nicht nur als Einwegprodukt, sondern auch in der Mehrwegvariante verfügbar sein. Ebenfalls erforderlich ist ein gut einsehbarer Hinweis auf die nachhaltige Verpackungsoption. Gäste entscheiden selbst, wie ihre Außer-Haus-Bestellung verpackt wird. Wichtig: Mehrweggeschirr darf weder teurer als die Einwegvariante noch für den Gast mit sonstigen Nachteilen verbunden sein. Das Verpackungsgesetz erlaubt es Gastronomen, die Mehrwegpflicht im Rahmen eines Pfandsystems umzusetzen. Bei Rückgabe der Verpackung bekommt der Kunde das einbehaltene Pfand erstattet.
Für welche Gastronomie-Betriebe gilt die Mehrwegpflicht?
Das Gesetz zur Mehrwegpflicht richtet sich an alle „Letztvertreibenden“, also Gastronomie-Betriebe, die Speisen und Getränke in To-go-Verpackungen an ihre Gäste weitergeben. Dazu zählen beispielsweise Restaurants, Cafés, Hotels und Bistros. Ebenso gilt die Mehrwegpflicht für Bäckereien, Kantinen, Tankstellen und Caterer. Von der Gesetzesänderungen ausgenommen sind Betriebe, die maximal fünf Angestellte beschäftigen oder deren Verkaufsfläche die Grenze von 80 Quadratmetern nicht übersteigt. Jedoch müssen es die Betriebe ihren Gästen ermöglichen, eigene Behältnisse mitzubringen, und diese auf Wunsch befüllen. Der Kontakt mit den Kundenbehältnissen sollte dabei auf das Nötigste reduziert bleiben, Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Bahnhofsbäckereien und andere Ketten sind nicht berechtigt, von der Ausnahme für kleine Gastro-Betriebe Gebrauch zu machen. Betrachtet wird stets die Anzahl der Mitarbeiter im gesamten Unternehmen. Selbst wenn in einzelnen Filialen lediglich fünf Angestellte tätig sind, liegt die Anzahl der Gesamtbeschäftigten weit darüber. Lieferdienste, die als Dienstleister für die Gastronomie fungieren, sind hingegen nicht von der Mehrwegpflicht betroffen – die Umsetzung ist Aufgabe des Gastronomen selbst.
So gelingt die Umstellung auf Mehrweg
Ob Getränkebecher, Suppenschüssel oder Pizzakarton: Die Mehrwegpflicht erfordert geeignete Behältnisse. Sind diese aber erst einmal vorhanden, entstehen – abgesehen vom erhöhten Spülaufwand – keinerlei Kosten für Gastronomen. Theoretisch könnte sogar die Anschaffung von Einwegverpackungen komplett entfallen. Bei der Umsetzung der Mehrwegpflicht kommen folgende Optionen infrage:
- Unternehmenseigene Mehrwegsysteme bieten die Möglichkeit, die Verpackung als Werbetafel zu nutzen. Von Nachteil sind die meist recht hohen Anschaffungskosten. Darüber hinaus müssen Gastronomen alle Prozesse rund um die Verpackungen in Eigenregie regeln.
- Mehrwegverbundsysteme mit benachbarten Gastro-Betrieben übertragen die Verantwortung auf mehrere Schultern. Auch die Gäste profitieren: Sie sind berechtigt, den Pfand für ihre Behältnisse an allen teilnehmenden Verkaufsstellen einzulösen – unabhängig davon, wo sie ihre Speisen und Getränke erworben haben.
- Poolsysteme von gewerblichen Mehrweganbietern sind für Gastronomen in der Umsetzung besonders unkompliziert. Gegen eine Systemnutzungsgebühr (entweder als Flatrate oder Pay per Use) leihen Gastro-Betriebe die für sie passenden Behälter aus. Die Verantwortung für diese bleibt beim Poolsystem-Unternehmen. Beschädigte Mehrwegverpackungen werden in der Regel kostenlos zurückgenommen.
Warum auch Gastronomen von der Mehrwegpflicht profitieren
Die Mehrwegpflicht bedeutet für Gastronomen zu Beginn einen gewissen Mehraufwand – doch es lohnt sich. Die Etablierung eines Mehrwegsystems leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Umwelt und vergrößert die Zielgruppe. Menschen, die Take-away-Speisen im Sinne der Nachhaltigkeit bisher gemieden haben, kommen nun als „Mehrweg-Gäste“ infrage. Darüber hinaus sorgen Pfandsysteme für mehr Kundenbindung. Gäste, die ihr Pfand erstattet bekommen wollen, müssen ihre Gefäße auch zurückbringen. Sind sie erst einmal vor Ort, erhöht das die Wahrscheinlichkeit einer erneuten Bestellung. Und auch wenn die Pfandrückgabe lediglich mit einem kurzen, netten Gespräch einhergeht, bleibt das den Gästen in guter Erinnerung.
Ebenfalls von Vorteil ist die potenzielle Nutzung der Verpackung als Werbefläche. So steigern Gastronomen kontinuierlich und ganz nebenbei ihren Bekanntheitsgrad. Auch kleine Betriebe können bei der Umsetzung der Mehrwegpflicht von Kosteneinsparungen profitieren. Selbst wenn nur wenige Take-away-Verpackungen pro Woche herausgegeben werden, lohnt sich der Umstieg, da keinerlei Einwegverpackungen mehr eingekauft werden müssen.
Mit diesen Konsequenzen müssen Gastronomen bei Verstößen rechnen
Betriebe, die sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten, verschaffen sich einen Wettbewerbsvorteil: Sie verringern Kosten und Aufwände. Ein fairer Wettbewerb sieht anders aus. Gastronomen, die sich nicht an das Mehrwegpflicht-Gesetz halten, müssen deshalb mit einer verwaltungs- und zivilrechtlichen Verfolgung rechnen. Die Bußgelder betragen hier bis zu 100.000 Euro. Wer nicht-registrierte Verpackungen in den Verkehr bringt oder falsche Mengen angibt, zahlt bis zu 200.000 Euro Strafe. Möglich sind zudem Schadensersatzforderungen aufgrund von Wettbewerbsverhinderung. Bei laufenden Strafverfahren dürfen Gastronomen die Produkte bis auf weiteres nicht mehr ausgeben. Hier gilt es, von Beginn an gesetzeskonform zu handeln, um ein unternehmerisches Desaster zu vermeiden.
Auch wenn die Mehrwegpflicht zu Beginn eine große Umstellung bedeutet, erweist sich das neue Gesetz als Chance für die Zukunft. Nicht nur die Umwelt wird entlastet, auch Gastronomen selbst können sich die Umstellung auf Mehrwegsysteme zunutze machen und wirtschaftlich davon profitieren.