Vegane Fleischalternativen: Der Streit um das Veggie-Schnitzel

Warum auch pflanzenbasierte Produkte "Schnitzel", "Wurst" und Co. heißen dürfen

Dürfen vegane und vegetarische Fleischersatzprodukte Schnitzel, Bratwurst und Co. genannt werden oder nicht? Dieser Frage widmete sich im Oktober 2020 das EU-Parlament und kam zu dem Ergebnis: Ja, die Bezeichnungen sind weiterhin erlaubt. Warum wir diesen Entschluss befürworten und welche Ausnahmen es dennoch zu beachten gilt, erfährst du bei gastro-marktplatz.de.

Veganes Schnitzel

Eine Frage der Einstellung: Ist Veggie-Wurst auch Wurst?

Dass es viele Produkte, die ursprünglich Fleisch enthielten, inzwischen auch als vegane und vegetarische Variante gibt, ist längst bekannt. Vegane Wurst liegt im Trend und wird von Verbrauchern immer mehr nachgefragt. Auch die Gastronomie hat auf die veränderten Ernährungsbedürfnisse der Gesellschaft reagiert und das Angebot den Wünschen der Gäste angepasst. In der Gastro zählen vegane Wurst- und Fleischalternativen basierend auf gesunden, pflanzlichen Inhaltsstoffen wie Soja, Weizenprotein, Seitan, Linsen, Erbsen und Co. inzwischen beinahe zum Standardrepertoire. „Veganer Burger“, „Veggie-Schnitzel“ oder „vegetarische Bratwurst“ steht dann auf der Speisekarte. So weit, so logisch. Denn Fleischersatz, der (fast) wie Fleisch schmeckt, wie Fleisch aussieht und wie Fleisch verwendet wird, sollte unserer Meinung nach auch den entsprechenden Namen tragen dürfen.

Doch das stößt nicht überall auf Begeisterung. Vor allem Institutionen, Verbände und Unternehmen aus der Landwirtschaft monierten, dass zwischen fleischhaltigen Produkten und entsprechenden Veggie-Varianten eine große Verwechslungsgefahr bestünde. Zudem bezeichneten Kritiker das Vorgehen als Irreführung der Verbraucher und forderten mehr Klarheit und Wahrheit.

Eine ähnliche Debatte war bereits im Jahr 2017 aufgekommen, damals stand allerdings die Bezeichnung von Milchalternativen im Mittelpunkt. Entsprechend eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs dürfen seitdem ausschließlich Produkte, die dem Euter eines Tieres entstammen, Milch genannt werden – Begriffe wie Soja-, Mandel- und Hafermilch sind als offizielle Produktbezeichnungen tabu.

Die Entscheidung des EU-Parlaments: Ja, aber …

Im Oktober 2020 beschäftigte sich das EU-Parlament mit der Frage, ob Veggie-Wurst und andere Fleischalternativen trotz rein pflanzlicher bzw. vegetarischer Inhaltsstoffe genauso genannt werden dürfen wie das tierische Pendant. Das Ergebnis der Abstimmung fiel vergleichsweise eindeutig aus. Von insgesamt 690 Abgeordneten sprachen sich 379 dafür aus, dass auch Fleischersatz-Produkte Schnitzel, Bratwurst, Hackbällchen, Gulasch und Co. heißen dürfen, 284 Abgeordnete waren dagegen, weitere 27 enthielten sich. Der Europäische Verbraucherverband (BEUC) bezeichnete dies als Entscheidung, die dem gesunden Menschenverstand folgt. Denn die meisten Verbraucher sind sehr wohl in der Lage, den Unterschied zwischen veganen Hackbällchen und solchen aus Fleisch zu erkennen.

Ausnahmen gibt es aber dennoch. So ist beispielsweise für Aufschnitt-Wurst mit rein veganen bzw. vegetarischen Zutaten eine Umschreibung notwendig – „Typ Salami“ oder „Nach Art Lyoner“ steht dann auf der Verpackung. Zudem dürfen auch Begriffe für gewachsenes Fleisch, etwa Kotelett, Steak oder Filet, nicht für Veggie-Wurst und pflanzliche Fleischalternativen verwendet werden.

Warum es vorteilhaft ist, dass auch vegane Schnitzel so heißen dürfen

Wir von gastro-marktplatz.de finden: Vegane Wurst- und Fleischalternativen mit dem bekannten Namen zu bezeichnen, ist sowohl logisch als auch sinnvoll. Denn mal ehrlich: Würdest du im Restaurant ein veganes Bratstück bestellen? Veggie-Schnitzel klingt doch gleich viel leckerer und plausibler, oder?

Auch für deinen Gastro-Betrieb selbst ergeben sich so zahlreiche Vorteile:

  • Du kannst mit wenig Aufwand ein Gericht in zwei Varianten anbieten, ohne dafür das komplette Rezept abzuwandeln. So bedienst du sowohl die Wünsche von Gästen, die Fleisch essen, als auch von denen, die es nicht tun. Das erweitert deine potenzielle Kundschaft – und somit auch deinen Umsatz.
  • Bei „gelernten“ Produktbezeichnungen wie Wurst, Schnitzel, Hackbällchen usw. besteht ein großer Wiedererkennungswert. Sowohl deine Gäste als auch deine Angestellten wissen genau, wie das Produkt verwendet wird und wie es aussieht. Auch für ungelernte Angestellte ist der Einsatzbereich auf Anhieb klar.
  • Die Begriffe haben sich bereits im Einzelhandel etabliert. Verbraucher müssen sich so nicht an neue Bezeichnungen gewöhnen – und du musst deinen Gästen nicht erst die gesamte Speisekarte erklären.
  • Selbst wenn bei Bestellungen im Ordersatz deines Großhändlers kein Bild auftauchen sollte, hast du eine Vorstellung von der Optik des entsprechenden Produktes und weißt genau, wozu du es einsetzen kannst. Und solltest du selbst gezielt nach einer Alternative fragen, würde wohl auch dein Händler am besten wissen, was du genau meinst, wenn du „vegane Bratwurst“ sagst. Unter einem Begriff wie „längliche Pflanzenrolle“ könnte sich wahrscheinlich kaum jemand etwas vorstellen.

 

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